Blumen - Maessen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für friedhofsgärtnerische Arbeiten und sinngemäß für alle anderen
gärtnerische und floristische Arbeiten, die durch uns getätigt werden.


1. G R U N D S Ä T Z E
a) Sämtliche gärtnerischen Arbeiten auf dem Friedhof werden nach Maßgabe der Bestimmungen der geltenden Satzung über das Friedhofs- und
Beisetzungswesen (Friedhofsordnung) und nach den Grundsätzen der Bundesfachgruppe Friedhofsgärtner des Zentralvebandes Gartenbau
ausgeführt.
b) Veränderungen der Grabstätte, insbesondere das Absinken der Erde oder das Umstürzen von Grabsteinen, führen in keinem Fall zu Gewährleistungsansprüchen, es sei denn, die Schäden sind auf grob fahrläßiges Verhalten des Friedhofsgärtners zurückzuführen.
c) Der Auftraggeber teilt jede Änderung seiner Anschrift mit. Eventuell notwendige Nachforschungen gehen zu Lasten des Auftraggebers!

2. B E P F L A N Z U N G
a) Jahreszeitlich bedingte Bepflanzungen und Pflanzungen von Dauergrün werden ausgeführt, wann und wie es die Natur, Witterung und daraus
resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.
b) Eine Gewähr für das Anwachsen wird nur übernommen, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag der Auftrag zur Grabpflege erteilt wird.
c) Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Beauftragten beschränkt sich zunächst auf kostenlosen Ersatz. Bei Fehlschlagen seiner
Ersatzlieferung hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu
verlangen.
d) Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Dürre, Frost, Hagel, Sturm, schweren Regen, Wild, tierische und pflanzliche
Schädlinge) entstehen, erfolgt nicht. Das selbe gilt für Schäden, die z. B. durch ungünstige örtliche Lage der Grabstätten (schattig, mangelnde
oder schwer bearbeitbare Böden, die einen gesunden Anwuchs der Bepflanzung in Frage stellen ) bedingt vorhersehbar sind und dem
Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis gegeben werden.
e) Grabvasen, Grableuchten, Schalen und Ähnliches werden auf dem Grab belassen, eine Haftung dafür erfolgt nicht. Das Transportrisiko bei
einer entsprechenden Beauftragung trägt der Auftraggeber.

3. G R A B P F L E G E
a) Die Grabpflege wird mit gärtnerischer Sorgfalt ausgeführt.
b) Die gärtnerische Pflege umfaßt das Säubern und Abräumen der Grabflächen, Freihalten von Unkraut in ortsüblicher Arbeitsfolge, Schnitt der
Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten, Begiesen und Düngen soweit ortsüblich und fachlich erforderlich. Das Entfernen von Blumensträußen
und Gebinden etc., die verblüht oder nicht mehr in Ordnung sind, erfolgt nur bei den Pflegegängen und dabei nach fachlichen Gesichtspunkten.

4. S O N D E R L E I S T U N G E N
Folgende Leistungen werden auf besonderen Auftrag hin ausgeführt und gesondert in Rechnung gestellt:
a) Abfahren von nicht benötigter Erde; - Anfahrt und Auffüllen der Grabstätte mit Erde;
b) Lieferung von Pflanzerden (Substraten), Dünger und Bodenverbesserungsmitteln;
c) Verlegen von Platten, Lieferung von Kies etc. Bauhilfsmaterialien, Lieferung von Steinen;
d) Winterschutz von Pflanzen, Abdecken der Grabstätte mit div. Grün
e) Dekorationen und floristische Arbeiten ( Herstellung und Transport) zu allen Anlässen;
f ) Sonstige Arbeiten, die nicht zu den üblichen Bepflanzungs- und Pflegearbeiten gehören (z. B. das Schneiden, Ausputzen oder Entfernen
größerer Bäume , Heckenschnitt, Gartenarbeiten, Schädlingsbekämpfung, sowie die Behebung von Schäden, die durch Dritte bzw. auch durch
den Auftraggeber verursacht werden);
g) Vorübergehendes Entfernen von Pflanzen von der Grabstätte auf Wunsch des Auftraggebers oder auf Anordnung der Friedhofsverwaltung
(ohne Haftung für evtl. auftretende Schäden bei Transport, Lagerung etc. - vor allem bei älteren Pflanzen);

5. R Ü G E F R I S T E N
Verlangt der Auftraggeber nach Fertigstellung der Leistung eine Abnahme, so hat diese der Auftraggeber in Absprache und zusammen mit dem
Auf-tragnehmer binnen zwölf Werktagen durchzuführen (- eine andere Frist kann vereinbart werden). Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die
Leistung als abgenommen mit Ablauf von zwölf Werktagen nach Versand der Rechnung;

6. A U F T R A G S D A U E R - F I N A N Z I E R U N G - Z A H L U N G
a) Aufträge, die zeitlich unbeschränkt erteilt werden, laufen um jeweils ein Kalenderjahr weiter, falls sie nicht vor dem 01. Oktober des laufenden
Jahres zum Jahresende schriftlich gekündigt werden.
b) Der Pflegepreis für die Grabpflege wird jeweils zum 28.02.und 31. 08. eines Jahres akonto zur Hälfte in Rechnung gestellt. Hierbei werden
eventuelle Sonderkosten bzw. Materialien und Pflanzungen etc. für den jeweils vergangenen Zeitraum mitberechnet! Ende Dezember werden
eventuelle Sonderwünsche bzw. Materialkosten (z. B. Schalen, Sträuße, Pflanzen - die nicht Bestandteil eines pauschalen Pflegeauftrages sind,
etc.) abgerechnet. Bei der Auftragserteilung vereinbarte und schon geleistete Vorauszahlungen werden mit den jeweils fällig werdenden Beträgen
verrechnet.
c) Bepflanzungsarbeiten, Sonderleistungen sowie alle anderen, nicht zur Grabpflege gehörenden Arbeiten, können jeweils nach erfolgter
Ausführung in Rechnung gestellt werden.
d) Die Rechnungen sind sofort nach ihrerer Erteilung ohne Skonto- und sonstige Abzüge zu begleichen.
e) Nach Ablauf von 14 Tagen nach Versand der Rechnung werden Verzugszinsen sowie anteilige Mahnkosten berechnet.
f ) Zahlungen werden stets den ältesten Forderungen zugerechnet, die Verpflichtung zur Zahlung geht auf die Erben des Auftraggebers über.

7. G E R I C H T S S T A N D
Der Gerichtsstand für alle Beteiligten ist ausschließlich Bingen am Rhein. Nebenabreden und spätere Vertragsänderungen sowie allgemeine
Bestellbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.

8. D A T E N S C H U T Z E R K L Ä U N G
Unserer Datenschutzerklärung ehalten Sie mit jedem 1. Angebot-/Auftrag-/Kontaktschreiben zur Kenntnis bzw. können diese einsehen unter:
www.blumen-maessen.de/Datenschutzerklärung.

9. O N L I N E - S T R E I T B E I L E G U N G
Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter dem Link: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder gesetzlich
verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeile-gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß VSBG teilzunehmen