Dauergrabpflege

Dauergrabpflegevertrag / Treuhand-Vertrag

Neben der jährlich beauftragbaren Grabpflege gibt es die Möglichkeit des Abschlusses eines Dauergrabpflege-(Legat-)Treuhandvertrages - ab 5 Jahren- bis zu 30 Jahren und mehr. Sie sichern sich nicht nur den derzeit gültigen Preis für die Vertragslaufzeit, denn

Dauergrabpflege bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Neben der jährlich beauftragbaren Grabpflege bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, einen Dauergrabpflege- oder Legattreuhandvertrag abzuschließen, der Laufzeiten von 5 bis zu 30 Jahren und darüber hinaus umfasst. Dieser Vertrag sichert nicht nur den aktuellen Preis für die gesamte Vertragsdauer, sondern bietet auch zahlreiche weitere Vorteile:

  • Der bei Vertragsabschluss festgelegte Preis bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert, es erfolgt keine Nachberechnung.
  • Das eingezahlte Geld ist durch eine Leistungsgarantie abgesichert. Dies geschieht durch die treuhänderische Verwaltung des Geldes durch die Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz.
  • Die Genossenschaft überprüft jährlich die Einhaltung der vereinbarten Leistungen.
  • Die Leistungen werden individuell nach Ihren Wünschen und Vorstellungen festgelegt.
  • Der Vertrag umfasst auch die Beseitigung von Einsenk- und Wildschäden sowie den Ersatz von Pflanzen im Falle von Diebstahl oder Unwetterschäden.
  • Mit einem Dauergrabpflegevertrag sorgen Sie persönlich für Ihren eigenen Todesfall vor und gewährleisten, dass Ihre Wünsche erfüllt werden.
  • Dies entlastet Ihre Hinterbliebenen erheblich, da sie keinen Entscheidungs- und finanziellen Druck verspüren.
  • Wichtig zu beachten ist, dass es sich bei den Geldern im Rahmen eines Dauergrabpflegevertrags um Schonvermögen handelt.

 

Gerne informieren wir Sie ausführlich über diese Möglichkeit und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das selbstverständlich kostenlos und unverbindlich ist. Für persönliche Beratungsgespräche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie können uns telefonisch kontaktieren oder uns über unser Kontaktformular auf der Seite "Kontakt" erreichen. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.

Anhaltendes Niedrigzinsniveau

Aufgrund der anhaltenden niedrigen Zinserträgen bei Geldanlagen ist es bei der Dauergrabpflege zur Zeit nicht möglich, zukunftsorientiert mit einem Inflations-(Kostensteigerungs-)Ausgleich durch Zinserträge rechnen zu können.

Diese Problematik trifft nicht nur Banken und Versicherungen, sondern auch die Vorsorgeverträge, die langfristig abgeschlossen werden. Um hier einem zukünftigen Wertverfall und einer vereinbarungsgemäßen Leistung nachkommen zu können, ist es unabdingbar, einen sogenannten Inflationsausgleich in Neuverträge mit ein zu rechnen.

Der Inflationsausgleich wir von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner (in Zusammenarbeit mit deren Anlageberatern und Banken) spartenspezifisch ermittelt und zukünftig zum jedem 1. April eines Jahres angepasst. Dies Anpassung erfolgt unter dem Begriff Inflationsausgleich nach einem Zins- und Zinseszinsmodell und eine Laufzeitformel unter Mitberechnung eventueller Zinserträge und wird bei der jährlichen Pflegeleistung mit aufgeführt.

Dies führt zur jährlichen Änderung der Pflegepreise im Tagesgeschäft, welche wir entsprechend prozentual in jedem Jahr an die inflationsbedingten Kostensteigerungen anpassen werden (immer zum auf den 01.04. folgenden Abrechnungszeitraum. Die soll uns umfangreichere Preisanpassungen in den Pflegepreisen alle 2-3 Jahre wie in der Vergangenheit ersparen. Bei den Berechnungen der Nettopreise erfolgt eine Auf-/Abrundung auf volle €-Beträge.