Dauergrabpflege

Dauergrabpflegevertrag / Treuhand-Vertrag

Neben der jährlich beauftragbaren Grabpflege gibt es die Möglichkeit des Abschlusses eines Dauergrabpflege-(Legat-)Treuhandvertrages - ab 5 Jahren- bis zu 30 Jahren und mehr. Sie sichern sich nicht nur den derzeit gültigen Preis für die Vertragslaufzeit, denn

Dauergrabpflege bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Der beim Abschluss des Vertrages ermittelte Preis gilt für die gesamte Laufzeit (keine Nachberechnung während der Vertragslaufzeit)
  • Ausfallsicherheit des eingezahlten Geldes (Leistungsgarantie), da:
  • Verwaltung des eingezahlten Geldes treuhänderisch durch die Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz.
  • Kontrolle der vereinbarten Leistungen durch die Genossenschaft jährlich.
  • Leistungen werden individuell nach Ihren Wünschen vereinbart.
  • Beseitigung von Einsenk- und Wildschäden, Ersatz von Pflanzen bei Diebstahl und Unwetter
  • Persönliche Vorsorge für den eigenen Todesfall - Sorgenfreiheit und die Sicherheit, dass Ihre vereinbarten Wünsche auch wirklich erfüllt werden.
  • Entlastung für die Hinterbliebenen - kein Entscheidungsdruck, kein finanzieller Druck mehr.
  • Es handelt sich um Schonvermögen !!! - wir informieren Sie gerne

und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot - selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Für ein persönliches Beratungsgespräch stehen wir jederzeit zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an oder treten über unser Kontaktformular auf der Seite "Kontakt" mit uns in Verbindung. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Anhaltendes Niedrigzinsniveau

Aufgrund der anhaltenden niedrigen Zinserträgen bei Geldanlagen ist es bei der Dauergrabpflege zur Zeit nicht möglich, zukunftsorientiert mit einem Inflations-(Kostensteigerungs-)Ausgleich durch Zinserträge rechnen zu können.

Diese Problematik trifft nicht nur Banken und Versicherungen, sondern auch die Vorsorgeverträge, die langfristig abgeschlossen werden. Um hier einem zukünftigen Wertverfall und einer vereinbarungsgemäßen Leistung nachkommen zu können, ist es unabdingbar, einen sogenannten Inflationsausgleich in Neuverträge mit ein zu rechnen.

Der Inflationsausgleich wir von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner (in Zusammenarbeit mit deren Anlageberatern und Banken) spartenspezifisch ermittelt und zukünftig zum jedem 1. April eines Jahres angepasst. Dies Anpassung erfolgt unter dem Begriff Inflationsausgleich nach einem Zins- und Zinseszinsmodell und eine Laufzeitformel unter Mitberechnung eventueller Zinserträge und wird bei der jährlichen Pflegeleistung mit aufgeführt.

Dies führt zur jährlichen Änderung der Pflegepreise im Tagesgeschäft, welche wir entsprechend prozentual in jedem Jahr an die inflationsbedingten Kostensteigerungen anpassen werden (immer zum auf den 01.04. folgenden Abrechnungszeitraum. Die soll uns umfangreichere Preisanpassungen in den Pflegepreisen alle 2-3 Jahre wie in der Vergangenheit ersparen. Bei den Berechnungen der Nettopreise erfolgt eine Auf-/Abrundung auf volle €-Beträge.