Grabpflege

Wir bieten eine Jahresgrabpflege nach Absprache mit oder ohne Bepflanzung an. Sie umfasst das Sauberhalten der Grabstätte von Unkraut, Laub u.v.m, Gießen und Schneiden von Pflanzen. Die Grabpflege wird 1-2 mal jährlich in Rechnung gestellt. Sie kann jederzeit geändert oder gekündigt werden.

Grabpflege ist keine „Einheitspflege“. Sie können wählen, welche Angebote aus unserer Service-Palette Sie in Anspruch nehmen möchten. Auch bei der Wahl des Grabschmuckes und der Zusammenstellung der Pflanzen richten wir uns, soweit dem nicht Vorschriften der Friedhofssatzung entgegenstehen, ganz nach Ihren persönlichen Wünschen.